{"id":25088,"date":"2021-12-15T10:44:56","date_gmt":"2021-12-15T09:44:56","guid":{"rendered":"https:\/\/pfatest.saarlb.com\/einfuehrung-einer-garantie-fiscale-in-frankreich-ab-2019\/"},"modified":"2021-12-15T10:44:56","modified_gmt":"2021-12-15T09:44:56","slug":"einfuehrung-einer-garantie-fiscale-in-frankreich-ab-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfatest.saarlb.com\/fr\/einfuehrung-einer-garantie-fiscale-in-frankreich-ab-2019\/","title":{"rendered":"Einf\u00fchrung einer \u201eGarantie fiscale\u201c in Frankreich ab 2019"},"content":{"rendered":"<p>Die franz\u00f6sische Finanzverwaltung plant einen Kulturwandel in ihrem Verh\u00e4ltnis zu den Unternehmen. Aus dem traditionell bestehenden Misstrauen ihr gegen\u00fcber soll ein Vertrauensverh\u00e4ltnis werden. Die bisherige rein kontrollierende und Steuereinnahmen maximierende Funktion der Beh\u00f6rde soll in eine permanente, verst\u00e4ndnisvolle, kompromissbereite Begleitung der Steuerpflichtigen umgewandelt werden.<\/p>\n<p>Rechtliche Grundlage hierf\u00fcr ist ein im August 2018 ver\u00f6ffentlichtes Gesetz, das den Staat zu einem vertrauensvollen Handeln gegen\u00fcber der Zivilgesellschaft (\u201eLoi confiance\u201c) verpflichtet. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Aufgabe startete die Generaldirektion der Finanzverwaltung bereits eine \u00f6ffentliche Umfrage bei Unternehmensleitern, Verb\u00e4nden, Notaren, Steuerberatern etc., um ihre geplante Vorgehensweise entsprechend zu testen. Ziel der Aktion war es, die dabei gewonnenen Erkenntnisse in einer noch vor Jahresende 2018 zu erlassenden Verwaltungsanweisung, die die Bedingungen f\u00fcr das neue Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen den Unternehmen und dem Fiskus definieren soll, aufnehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das obige Gesetz r\u00e4umt dem Steuerschuldner f\u00fcr ein erstmaliges, nicht b\u00f6sgl\u00e4ubig begangenes Steuerdelikt einige Zugest\u00e4ndnisse ein und zwar u.a.: eine 50-ige Reduzierung der Strafzinsen, soweit die Selbstanzeige vor der Ank\u00fcndigung einer steuerlichen Betriebspr\u00fcfung erfolgt. Diese Ma\u00dfnahme erstreckt sich auch auf alle Ergebnisse aus der laufenden Steuerpr\u00fcfung. Dar\u00fcber hinaus sieht das Gesetz die Befreiung von Steuerstrafen f\u00fcr fehlerhafte Steuererkl\u00e4rungen der letzten drei Gesch\u00e4ftsjahre und die Ausdehnung auf die Ergebnisse aus einer laufenden Steuerpr\u00fcfung vor. Der gleiche Straferlass erfolgt auch bei einer unaufgeforderten Nachreichung oder bei einer erstmaligen Anforderung durch die Steuerbeh\u00f6rde f\u00fcr gewisse gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen, die zun\u00e4chst nicht geliefert wurden. Die Nachreichungsfrist l\u00e4uft f\u00fcr Unterlagen, die in 2017 abzugeben waren, bis zum 31. Dezember 2018. F\u00fcr entsprechende in 2018 abzugebende, aber unterlassene Angaben kann eine Regularisierung bis Ende 2019 erfolgen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird durch das neue Gesetz eine sogenannte \u201eSteuergarantie\u201c (\u201eGarantie fiscale\u201c) eingef\u00fchrt. Danach sind alle vorliegenden, relevanten, steuerpflichtigen Sachverhalte eines Unternehmens, die einer Steuerpr\u00fcfung unterzogen wurden und die nicht beanstandet wurden, von der Steuerbeh\u00f6rde stillschweigend als ordnungsgem\u00e4\u00df zu betrachten.<\/p>\n<p>Die \u201eGarantie fiscale\u201c gilt f\u00fcr alle Steuerpr\u00fcfungen, die nach dem 1. Januar 2019 angek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Autor:<\/strong>\u00a0COFFRA<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die franz\u00f6sische Finanzverwaltung plant einen Kulturwandel in ihrem Verh\u00e4ltnis zu den Unternehmen. Aus dem traditionell bestehenden Misstrauen ihr gegen\u00fcber soll ein Vertrauensverh\u00e4ltnis werden. Die bisherige rein kontrollierende und Steuereinnahmen maximierende Funktion der Beh\u00f6rde soll in eine permanente, verst\u00e4ndnisvolle, kompromissbereite Begleitung der Steuerpflichtigen umgewandelt werden. 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